Gebühren auf MP3-Player!
MP3 Player und Harddisc-Recorder werden wahrscheinlich teurer. Als Käufer von digitalen Speichermedien muss man in der Schweiz künftig Urheberrechtsgebühren bezahlen. Das Bundesgericht hat eine entsprechende Beschwerde gegen diese gesetzliche Bestimmung abgelehnt beziehungsweise die Beschwerdeführer zum Verfahren vor der Eidg. Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten gar nicht erst zugelassen.
Die Abgabe richtet sich an der Speicherkapazität der Geräte. Bei Harddics in MP3 Playern wie zum Beispiel dem i-Pod, wird eine Gebühr von knapp 47 Rappen pro Gigabyte verlangt. Bei Audiovisionsaufnahmegeräten (ca. 35 Rappen pro GB) und bei Chipkarten (1 bis 2 Rappen pro GB) sind es weniger. Bei einem MP3 Player mit 60 GB Speicher sind das immerhin 30 Franken. Da die Abgabe bei den Herstellern und den Importeuren eingefordert wird, ist jedoch noch unklar wieviel tatsächlich auf die Konsumenten abgewälzt wird. Ausgenommen von dieser neuen Bestimmung sind Festplatten von Computern aufgrund der vielfältigen Verwendungsmöglichkeiten sowie leere CDs, DVDs, Minidiscs, Audio- und Videokassetten,. Diese Speichermedien werden bereits durch andere Bestimmungen belastet. Der Tarif tritt am 1. September für vorerst 22 Monate in Kraft.
Persönlich bewerte ich diese Abgabe als ziemlich willkürlich, denn ein legaler Musikkonsument wird in Zukunft also doppelt belastet. Die Verwertungsgesellschaften verlangten gar eine höhere Abgabe. Man kann auch gespannt sein, was dieses Urteil für Folgen haben wird... Darf die SRG bald auch für einen Internet Anschluss Billag-Gebühren verlangen, weil man im Internet potentiell Fernsehprogramme anschauen kann? Die politische Diskussion zu diesem Thema ist seit längerem eröffnet...
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